Mietbedingungen

VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Wohnmobils. Reiseleistungen schuldet der Vermieter nicht.
fb-wohnmobil.ch als Vermieter überlässt dem Kunden, als Mieter für die vereinbarte Zeit, ein Wohnmobil. Steht das Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen (Unfall, Defekt, zu späte Rückgabe des Vormieters etc.) nicht zur Verfügung, erhält der Mieter alle geleisteten Zahlungen sofort zurückerstattet. Weitere Forderungen (insbesondere wegen verpasster Fähren, Anzahlung an Campingplätzen oder dergleichen) können dabei nicht geltend gemacht werden.
Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug auch eigenverantwortlich ein.

MIETER/FAHRER

Der Lenker des Wohnmobils muss mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kat. B verfügen.
Der/die Lenker des Wohnmobils muss/müssen eine Kopie der/des Fahrausweise(s) hinterlegen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/KAUTION

Die gesamten Mietkosten müssen vor Antreten der Reise beglichen sein. Der Mieter leistet eine Kaution von CHF 1`000.00.
Die Kaution ist kein Bestandteil der Miete und wird für allfällige Zusatzkosten (Verluste, Schäden, starke Verschmutzung usw.) hinterlegt.
Die Kaution wird nach der Endreinigung/Bestandsaufnahme des Inventars zurückerstattet.
Es werden keine Kreditkarten für die Bezahlung der Mietkosten akzeptiert.

ANNULLIERUNGSKOSTEN

In jedem Fall wird die Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00 verrechnet.
Desweiteren wird folgender Anteil an den Gesamtmietkosten fällig:

- 60 – 31 Tage 50% des Mietpreises
- ab 30 Tage bis vor Mietantritt 100% des Mietpreises

Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationsversicherung.

IM MIETPREIS INBEGRIFFEN

- Haftpflichtversicherung mit CHF 500.00 Selbstbehalt
- Vollkasko mit CHF 1’000.00 Selbstbehalt
- Koch-/Essgeschirr, Campingtisch und Campingstühle, Sonnenstore,
Kabelrolle und elektr. Stecker, div. praktisches Zubehör und Chemikalien für WC
- Sämtliche Fahrzeugpapiere für Reisen in Europa
- Gratis-Parkplatz für Pkw während der Mietdauer auf eigene Gefahr
- Betriebsanleitung, Fahrzeuginstruktion
- Bei Pannen und Unfall: Mobilitätsschutz und Rückführung in die Schweiz

IM MIETPREIS NICHT INBEGRIFFEN

- Kosten für Diesel und Gas, Strassengebühren und evtl. Verkehrsbusse
- Annullationskosten-Versicherung (empfehlenswert)
- Bett- und übrige Wäsche
- etwaiger Bonusverlust im Versicherungsfall

ÜBERNAHME

Das Fahrzeug wird mit gefülltem Kraftstofftank übergeben.
Sie erhalten ein tadellos, geflegeltes Fahrzeug. Wir bitten Sie, dieses so zu behandeln als wäre es Ihr eigenes. Das Wohnmobil muss innen in sauberen Zustand zurückgegeben werden.

RÜCKGABE

Das Fahrzeug muss mit gefülltem Kraftstofftank zurückgebracht werden.
Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil und Zubehör im gleichen Zustand wie erhalten, zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr von CHF 50.00 pro Stunde verrechnet.
Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf eine Teilrückerstattung der Miete.
Wichtig: Entleerung des Abwasser- und Fäkalientankes sind Sache des Mieters.
Muss die Entleerung durch den Vermieter vorgenommen werden, werden zusätzlich CHF 100.00 verrechnet.
Die Nasszelle und der Küchenbereich, inkl. Kühlschrank, sind einwandfrei gereinigt zurückzu-geben (zählt nicht zur Endreinigung).
Aussenreinigung wird von uns ausgeführt

HAFTUNG

Der Vermieter haftet nicht bei irgendwelchen Unfällen, Unregelmässigkeiten, Beschädigungen oder Verlust von Gepäck oder anderen Gegenständen. Bei Fahrzeugbeschädigungen (z.B. Einbruch, Vandalismus oder bei Schäden durch höhere Gewalt) ist unbedingt ein Polizeirapport erstellen zu lassen und dem Vermieter bei Rückgabe abzugeben (inkl. Fotos). Auch bei Bagatellunfällen ist mindestens das internationale Unfallprotokoll auszufüllen und durch die Beteiligten unterzeichnen zu lassen. Der Vermieter ist auch hier sofort telefonisch zu informieren. Der Mieter benutzt das Fahrzeug mit Sorgfalt und verpflichtet sich, beim Tanken den Öl- und Wasserstand zu kontrollieren. Öl, Scheibenwischwasser etc. sind Verbrauchs-Materialien und gehen zu Lasten des Mieters.
Bei Reparaturen über CHF 200.00 muss unverzüglich mit dem Vermieter telefonisch Kontakt aufgenommen werden.
Reparaturspesen unter CHF 200.00 werden gegen eine detaillierte Quittung zurückerstattet.
Schäden am Dachaufbau infolge Nichtbeachtens der Mindesthöhe gelten als fahrlässig und können nicht über den Vollkasko abgewickelt werden.

VERBOT

- Rauchen im Wohnmobil
- Das Mitführen von Haustieren
- Das Wohnmobil darf nicht überladen werden.
- Die Weitervermietung und das Leihen des Wohnmobils an Dritte
- Das Durchführen von Lernfahrten

DIE BENUTZUNG DES WOHNMOBILS IST UNTERSAGT:

- für Personen, die unter Medikamenten, Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
- für entgeltliche Personen- oder Warentransporte
- um Fahrzeuge oder Gegenstände jeder Art zu stossen oder zu ziehen
- für Fahrten in ost- und aussereuropäische Regionen
(Siehe auch "Geltungsbereich" der Versicherung.)
- Krisenregionen sind zu vermeiden

GELTUNGSBEREICH DER VERSICHERUNG

Die Versicherungsbestimmungen der Mobiliar stehen unter "Örtlicher Geltungsbereich" Der Versicherungsschutz gilt in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, OHNE Russische Förderation, Georgien, Armenien, Aserbeidschan und Kasachstan.

RECHTSGRUNDLAGEN

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschliesslich den Gerichtsstand des Vermieters.

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